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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Besichtigung neuer Räume der Sicherungsverwahrung durch Abgeordnete

Für den 13. Januar 2011 hat Innen- und Justizsenator Vahldieck Medienvertreter in die Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel eingeladen, um neue Räumlichkeiten der Unterbringung für Sicherungsverwahrte vorzustellen. Auf Anfrage der SPD-Fraktion hat die Justizbehörde eine Teilnahme von Mitgliedern und Bediensteten der SPD-Bürgerschaftsfraktion an diesem Termin mit der Begründung verwehrt, die Vorstellung der Räume sei ausschließlich für Medien gedacht. Es sei beabsichtigt, interessierten Mitgliedern des Rechtsausschusses der Bürgerschaft "zeitnah" eine Besichtigung zu ermöglichen. Auf Nachfrage des Fragestellers Andreas Dressel teilte die Pressestelle der Justizbehörde am 10. Januar 2011 telefonisch mit, ein solcher Besuch sei erst unmittelbar nach der Bürgerschaftswahl geplant und nicht vor dem 21. Februar 2011 möglich.
Wir fragen den Senat:

1.1. Welche Vorgaben gibt es über Besichtigungen bzw. Besuche der Einrichtungen des Senats durch Bürgerschaftsabgeordnete in Zeiträumen vor Bürgerschaftswahlen und wie unterscheiden sie sich von den Regelungen, die außerhalb von Vorwahlzeiten gelten?
1.2. Gibt es Unterschiede zwischen Verwaltungseinheiten, in denen ständig Publikumsverkehr herrscht, und solchen, zu denen Dritte nicht ohne weiteres Zugang haben?
1.3. Haben sich diese Zutrittsregelungen im Laufe der Wahlperiode geändert? Inwiefern?
1.4. Welche Regelungen und Vereinbarungen gelten in dieser Wahlperiode insbesondere für Besuche von Abgeordneten in Einrichtungen des Justizvollzuges? Welche Zustimmungen haben Abgeordnete einzuholen und mit welchem zeitlichen Vorlauf?

2.1. Wie viele Sicherungsverwahrte können derzeit und ggf. zukünftig in den neuen Räumen untergebracht werden?
2.2. Wann ist beabsichtigt, Sicherungsverwahrte in die neuen Räumlichkeiten zu verlegen?
2.3. Wie viele Personen werden jeweils wann noch vor dem Termin der Bürgerschaftswahl dorthin verlegt und welche Planungen gibt es für den Zeitraum nach der Hamburgwahl?

3. Gibt es rechtliche Gründe, welche einer Besichtigung der neuen Räumlichkeiten durch Abgeordnete der Bürgerschaft im Zeitraum bis zur Bürgerschaftswahl entgegenstehen? Welche Gründe sind dies?
3.1. Welche Vorschriften untersagen einen derartigen Besuch und was besagen sie?
3.2. Unterbinden diese Regelungen auch den Zutritt von Mitgliedern des bürgerschaftlichen Eingabenausschusses? Bitte begründen

4. Gibt es organisatorische oder andere tatsächliche Gründe, die einen Besuch der neuen Unterbringungsräume für Sicherungsverwahrte durch Abgeordnete im Ergebnis unmöglich machen?
4.1. Welche Umstände verhindern eine solche Besichtigung im kompletten Zeitraum bis zur Bürgerschaftswahl, also im Laufe der kommenden sechs Wochen?
4.2. Verhindern solche Gründe auch einen Zutritt von Mitgliedern des Eingabenausschusses?
4.3. Welche Gründe führen dazu, dass Vertreterinnen und Vertretern der Medien eine solche Besichtigung ermöglicht werden kann, Vertretern der Bürgerschaft hingegen nicht?

5.1. Welcher zeitliche und welche personelle Arbeitsaufwand ist mit diesem Termin für die Medienvertreter in der JVA Fuhlsbüttel am 13. Januar 2011 mit Blick auf seine Vorbereitung, Durchführung und ggf. Nachbereitung verbunden?
5.2. Verursacht der Besuch interessierter Abgeordneter erfahrungsgemäß einen höheren Zeit- und Personalaufwand als ein Pressetermin?

6. Hat es Besichtigungen der neuen Räumlichkeiten im Zusammenhang mit der Sicherungsverwahrung bzw. der Therapieunterbringung und/oder darauf gerichtete Anfragen durch Abgeordnete anderer als der SPD-Fraktion oder durch Deputierte gegeben? Wer hat welche Räume wann besichtigt oder um diese Möglichkeit gebeten und mit welchem Ergebnis?

7. Die Herrichtung neuer Räumlichkeiten für die Sicherungsverwahrung ist Folge der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der eine im Vergleich zum herkömmlichen Strafvollzug andere Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung verlangt hat. Warum mag der Senat dem Kontrollbegehren von Abgeordnetenseite nicht Rechnung tragen und Einblick gewähren, inwieweit den Vorgaben des Gerichts nachgekommen wird?

8. Teilt der Senat unsere Auffassung, dass ein Mindestmaß an parlamentarischer Kontrolle im Strafvollzug auch in Wahlkampfzeiten ermöglicht werden muss? Wie wird dieses derzeit gewährleistet?

Kleine Anfrage

Hamburgische Bürgerschaft
11.01.2011
Drucksache: 19/8409

Von den Abgeordneten:
Gabi Dobusch, Andreas Dressel, Metin Hakverdi, Rolf-Dieter Klooß, Jana Schiedek, Olaf Steinbiß

Antwort des Senats



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