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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Aktenvorlage Elbphilharmonie

In seiner Sitzung am 28. April 2009 hat der Senat beschlossen, gemäß dem Aktenvorlageersuchen der Hamburgischen Bürgerschaft zum Projekt Elbphilharmonie vom 22. Januar 2009 (Drs. 19/1903) sämtliche vorlagefähigen Akten zu übermitteln.

In der diesbezüglichen Mitteilung der Pressestelle des Senats vom 30. April 2009 heißt es darüber hinaus: "Der Senat hat zudem beschlossen, den Abgeordneten der Bürgerschaft gegen Zusicherung der Vertraulichkeit die Einsicht in die internen Prüfungsakten der ReGe zu den Verhandlungsergebnissen mit dem Generalunternehmer und dem Generalplaner aus November 2008 zu ermöglichen. Diese Vorgänge zur Frage der Angemessenheit der erzielten Verhandlungsergebnisse umfassen zusätzlich insgesamt 130 Aktenordner. Mit seiner Entscheidung erweitert der Senat die parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten der Bürgerschaft über den verfassungsrechtlichen Anspruch hinaus."

Laut Senatsantwort in Drs. 20/4305 in Bezug auf diese Prüfungsakten erfolgten die schriftliche Ausarbeitung von Ergebnissen sowie die Zusammenstellung von Unterlagen und die Anlegung endgültiger Akten durch die ReGe zur internen Dokumentation im Nachgang zu Nachtrag 4.

In diesem Zusammenhang fragen wir den Senat:

1. In der Mitteilung der Pressestelle des Senats vom 30. April 2009 ist die Rede von "internen Prüfungsakten der ReGe zu den Verhandlungsergebnissen mit dem Generalunternehmer und dem Generalplaner aus November 2008". Diese Formulierung erweckt den Eindruck, als stammten diese Akten aus November 2008.
War dem Senat bereits bei seinem Beschluss am 28. April 2009 bewusst, dass diese Prüfungsakten erst im Nachgang zum Nachtrag 4 angelegt wurden und undatiertes Material enthalten, das erst im März und April 2009 angefertigt wurde?
 Wenn ja: Warum haben der Senat bzw. die zuständige Behörde auf diesen Umstand nicht hingewiesen und es zugelassen, dass aufgrund des Fehlens von Datumsangaben auf vielen Schriftstücken deren wahres Anfertigungsdatum verschleiert wurde?
 Wenn nein: Wann haben der Senat bzw. die zuständige Behörde das erste Mal davon erfahren?

2. Ist es üblich, dass im Rahmen von Aktenvorlageersuchen der Bürgerschaft vom Senat Akten vorgelegt werden, die überhaupt erst zum Zweck der Aktenvorlage erstellt wurden, ohne dies kenntlich zu machen?

3. Ausweislich der von der Kulturbehörde erst am 2. Mai 2012 auf Nachfrage vorgelegten E-Mails sind "die ergänzenden Stellungnahmen nebst Anschreiben" des Rechtsanwalts Lampe erst am 28. April 2009, 18:28 und 18:31 Uhr, an die ReGe übersandt worden. Drei der fünf Stellungnahmen tragen kein Datum und keine Unterschrift.
a) Ist es üblich, dass anlässlich von Aktenvorlageersuchen vom Senat Aktenbestandteile an die Bürgerschaft übermittelt werden, die zum Zeitpunkt des Senatsbeschlusses in dieser Form der aktenführenden Stelle noch gar nicht vorlagen?
b) Stand der Senatsbeschluss vom 28. April 2009 unter dem Vorbehalt, dass die internen Prüfungsakten der ReGe um weiteres, zu diesem Zeitpunkt der aktenführenden Stelle noch nicht vorliegendes Material ergänzt werden?

Kleine Anfrage

Hamburgische Bürgerschaft
13.06.2012
Drucksache: 20/4481

Von den Abgeordneten:
Ole Thorben Buschhüter, Gabi Dobusch, Metin Hakverdi, Regina Jäck, Christel Oldenburg, Andrea Rugbarth, Hansjörg Schmidt, Frank Schmitt, Jens-Peter Schwieger, Silke Vogt-Deppe, Frank Wiesner, Ekkehard Wysocki

Antwort des Senats



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