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WOHNUNGSBAU

Bezahlbares Wohnen

Die ganze Stadt im Blick
Altona weiter vorn

Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Graue Energie nutzen - Bauschutt im Sinne der Kreislaufwirtschaft einsetzen

Der Einsatz von recycelten Baustoffen im Straßen- und Hochbau kann wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll sein. In Hamburg fallen jährlich circa vier Millionen Tonnen mineralische Abfälle an. Deutschlandweit sind es circa 222 Millionen Tonnen mineralische Bau- und Abbruchabfälle. Die Verwertungsrate beträgt im Bundesdurchschnitt 90 Prozent. 25 Millionen Tonnen landen auf Deponien.
Bereits seit 1995 ist in Hamburg Schlacke als Baustoff für den Unterbau von Plätzen und Wegen zugelassen. Sie hat sehr gute Einbaueigenschaften, ist kostengünstig und spart mineralische Rohstoffe. Der Einbau von in Müllverbrennungsanlagen entstehender Schlacke (MV-Schlacke) als Tragschicht im Straßenbau gilt nicht nur als ressourcenschonendes und relativ preiswertes Verfahren, sondern verschont auch die Müllgebührenzahler vor Kosten. Denn würde die Schlacke nicht als Baustoff eingesetzt, müsste sie auf Deponien gelagert werden.
Auch andere Ersatzbaustoffe und industrielle Nebenprodukte werden in Hamburg bereits bevorzugt eingesetzt. Neben MV-Schlacke sind dieses beispielsweise Betonmineralgemisch, Ausbauasphalt, Eisenhüttenschlacken und Steinkohlenflugasche, die für den Einsatz im öffentlichen Straßen- und Wegebau zugelassen sind.
Am 6. November 2020 hat der Deutsche Bundesrat der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung (vgl. dazu den Beschluss des Bundesrats Drs. 587/20) zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung nach Maßgabe umfassender und detaillierter Änderungen zugestimmt. Damit wurde länderseitig die Ersatzbaustoffverordnung auf den Weg gebracht sowie die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung neugefasst. Zusätzlich wurde die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung angepasst.
Die Verordnung soll nach dem Willen der Länder zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft treten. Es gilt daher frühzeitig, auf Landesebene die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um die Verordnung auch in Hamburg umsetzen zu können. Die bundeseinheitliche Harmonisierung findet eine große Zustimmung. Aus Sicht von Rot-Grün ist zu gewährleisten, dass die Wiederverwertung mineralischer Abfälle im Sinne der Kreislaufwirtschaft erreicht wird. Ziel muss es dabei immer sein, weiterhin bezahlbare Wohnungen und eine gute Infrastruktur für die Hamburgerinnen und Hamburger sicherzustellen. Dabei sollen mineralische Abfälle möglichst hochwertig wiederverwertet werden. Die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen gilt es weiter zu verbessern.
Ferner gilt es, bei Planung und Bau von Gebäuden sowie Infrastruktur eine Lebenszyklusanalyse vorzunehmen und die genutzten Ressourcen für die Herstellung und für Transportwege sowie Lagerung, Abnutzung und Entsorgung mit in Planungsprozesse einfließen zu lassen. Eine hohe Rate von hochwertigen Recyclingprodukten, die nicht den "Makel" von Abfall besitzen, kann hier auch zu einer höheren Akzeptanz von Kreislaufverfahren führen. Dazu braucht es nach wie vor auch noch wissenschaftliche Erkenntnisse sowie ggf. Förderprogramme. Insbesondere Antworten auf Fragen und Erkenntnisse zu folgenden Punkten sollen dabei vertieft betrachtet werden
? Anforderungen an die Herstellung
? Anforderungen an den Einbau
? bautechnischen Sicherheit (z. B. zu Statik, Tragfähigkeit)
? Einsatzmöglichkeiten von mineralischen Ersatzstoffen in unterschiedlichen Bauwerken
? Umweltverträglichkeit
? Wirtschaftlichkeit
? qualifizierte Ansprechpartner*innen
? Mustervorlagen
Rot-Grün will die Ziele der Kreislaufwirtschaft fördern und den Einsatz von Ersatzbaustoffen weiter steigern, um Potenziale zur Verbesserung des Recyclings von Bau- und Abbruchabfällen für den Einsatz im Hoch- und Tiefbau zu heben.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,
1. darzustellen, wie hoch die Recyclingquote für mineralische Bauabfälle bei öffentlichen Baumaßnahmen in Hamburg ist und welchen Verwertungen diese in der Regel zugeführt werden (bitte für die einzelnen Baustoffarten die jeweiligen Materialqualitätsklassen einzeln aufführen);

2. darzustellen, wie und bei welchen öffentlichen Baumaßnahmen sowie bei Konzeptvergaben von Grundstücken der Einsatz von Ersatzbaustoffen bisher berücksichtigt wird, in Zukunft stärker berücksichtigt werden kann und welcher Nutzen in der Lebenszyklusbetrachtung bzw. Ökobilanz dadurch zu erwarten ist. Die Recyclingquote für mineralische Bauabfälle bei öffentlichen Baumaßnahmen bitte für die einzelnen Baustoffarten in den jeweiligen Materialqualitätsklassen einzeln aufführen;

3. zu prüfen und darzustellen, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um im Hochbau von öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Unternehmen Ersatzbaustoffe wie bspw. RC-Beton, z. B. im Wege einer Quote im Rahmen von Ausschreibungen, verstärkt einzusetzen;

4. zu prüfen und darzustellen, in welcher Form die Nutzung von Ersatzbaustoffen einer Förderung bedarf ggf. auch als Modul in der bestehenden Wohnraumförderung, und welche Förderung im Sinne einer verbesserten Lebenszyklusbilanz zielführend ist;

5. zu prüfen und darzustellen, wie bisher die Kontrolle von Ersatzbaustoffen und deren Einbau in Hamburg erfolgt und welche Verbesserungen ggf. nötig sind, um eine noch bessere Kontrolle gewährleisten zu können;

6. zu prüfen, ob und in wieweit die Stadtreinigung Hamburg beim Aufbereiten recycelbarer Baustoffe und dem Vertrieb dieser Stoffe innerhalb der entstehenden Kreislaufwirtschaft eine Rolle spielen kann;

7. zu prüfen, ob das Umweltzeichen HafenCity mit seinen bestehenden Anforderungen geeignet ist, den Einsatz von Ersatzbaustoffen zu steigern;

8. in den Leistungsbeschreibungen für öffentliche Straßenbauaufträge den Einsatz von Ersatzbaustoffen, dort, wo die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, weiterhin zum Regelfall zu machen, Ausnahmen sind im Einzelnen zu begründen;

9. rechtzeitig zum Inkrafttreten der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung die nötigen Maßnahmen zur Umsetzung der Verordnung in Hamburg zu ergreifen;
10. der Bürgerschaft zu Punkt 1.bis 8. bis zum 30. Juni 2022 und zu Punkt 9. zeitgerecht zu berichten.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
07.04.2021
Drucksache: 22/

Von den Abgeordneten:
Julia Barth, Ole Thorben Buschhüter, Matthias Czech, Gabi Dobusch, Clarissa Herbst, Sabine Jansen, Dirk Kienscherf, Martina Koeppen, Gulfam Malik, Alexander Mohrenberg, Ralf Neubauer, Christel Oldenburg, Lars Pochnicht, Marc Schemmel, Frank Schmitt, Ali Simsek, Tim Stoberock, Philine Sturzenbecher, Sarah Timmann, Michael Weinreich, Dagmar Wiedemann, Güngör Yilmaz



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