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Altona weiter vorn

Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

zu Drs. 22/3733 Situation der Solo-Selbständigen beim Härtefallfonds in den Blick nehmen

Hamburg hat sich im Zuge der Bund-Länder-Abstimmungen mehrfach für eine bessere Berücksichtigung der persönlichen Situation von Kleinunternehmerinnen und
-unternehmern sowie Solo-Selbständigen stark gemacht und sich z. B. wiederholt für eine bundeseinheitliche Einführung eines Unternehmerlohns im Rahmen der Bundeshilfen eingesetzt (sowohl auf der Ebene der Wirtschafts- als auch der Finanzministerkonferenz).
Die CDU-geführte Bundesregierung hat demgegenüber argumentiert, dass eine Beschränkung der Bundeshilfen auf die betrieblichen Kosten insbesondere sicherstellen sollte, dass Leistungen nicht dupliziert und ein zeit- und kostenintensiver Abgleich zwischen verschiedenen Bewilligungsstellen vermieden wird. Mit dem "Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2" (Sozialschutz-Paket) wurde unter anderem der Zugang zur Grundsicherung nach dem SGB II für Arbeitsuchende vorübergehend wesentlich vereinfacht. So wird temporär u. a. weitestgehend auf eine Vermögensprüfung verzichtet und die tatsächliche Höhe der Wohnkosten anerkannt. Davon können, so führt die Bundesregierung aus, auch Selbständige profitieren, sofern ihr Lebensunterhalt nicht anderweitig gesichert ist.
Im Zuge der Überbrückungshilfe III wurde nunmehr auch auf Drängen der Länder die sogenannte Neustarthilfe für Solo-Selbstständige eingeführt. Von Corona betroffene Solo-Selbstständige erhalten einen einmaligen Betriebskostenzuschuss für den Zeitraum Januar bis Juni 2021. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes 2019 berechnet wird. Es werden maximal 7.500 Euro, also bis zu 1.250 Euro monatlich, ausgezahlt. Solo-Selbstständige können außerdem zusätzlich zur Deckung privater Kosten die Grundsicherung beantragen. Von Corona betroffene Kleinstunternehmer haben die Möglichkeit, die Überbrückungshilfe III zu beantragen. Auch sie können zusätzlich zur Deckung privater Kosten daneben die Grundsicherung in Anspruch nehmen.
Einige Länder hatten - bezogen auf vorherige Bundeshilfen - teilweise einen Unternehmerlohn aus eigenen Mitteln "draufgesattelt" - dieses aber überwiegend aufgrund der verbesserten Hilfsstruktur mit der Überbrückungshilfe III nicht fortgesetzt. Denn: Aufgrund diverser Verrechnungsthematiken der Hilfen untereinander könnte es dann zu einer ungewollten Substitution von Bundes- durch Landesmittel kommen. Ein positiver Einfluss ist für die betroffenen Hilfeempfänger daher nicht sicher vorausgesetzt.
Vor diesem Hintergrund ist es - soweit nicht ein grundsätzliches und abgestimmtes Umdenken zum Unternehmerlohn auf Bundesebene einsetzt - zielführender, den auch auf Hamburger Ebene in Vorbereitung befindlichen Härtefallfonds so auszugestalten, dass er insbesondere die - in Drs. 22/3733 richtigerweise adressierten, aber vom Hamburger Senat von Beginn der Corona-Krise an auch bedachten - Bedarfe der Solo-Selbständigen besonders in den Blick nimmt. Ähnlich wie bei der Neustarthilfe muss für diese auch ein Direktantrag (ohne prüfende Dritte) möglich sein. Soweit Solo-Selbständige bei den Hilfen (November-, Dezember-, Überbrückungshilfe II und III sowie Neustarthilfe) leer ausgegangen sind, muss eine einzelfallorientierte Härtefallprüfung bei existenzbedrohender Notlage und fehlenden anderweitigen Hilfsmöglichkeiten auch Solo-Selbständigen Hilfe gewähren können.

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird ersucht,
ausgehend von den Bund-Länder-Vereinbarungen sehr zeitnah einen Hamburger Corona Härtefallfonds verbunden mit einer Direktantragsmöglichkeit für Härtefallanträge von Solo-Selbständigen aufzulegen, um entstandene Hilfslücken für diese in der Corona-Krise besonders Betroffenen angemessen schließen zu können.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
07.04.2021
Drucksache: 22/

Von den Abgeordneten:
Gabi Dobusch, Clarissa Herbst, Jan Koltze, Gulfam Malik, Alexander Mohrenberg, Arne Platzbecker, Hansjörg Schmidt, Markus Schreiber, Philine Sturzenbecher



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