+

WOHNUNGSBAU

Bezahlbares Wohnen

Die ganze Stadt im Blick
Altona weiter vorn

Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Sanierungsfonds Hamburg 2020: Herrichtung einer Musikspielstätte am Spielbudenplatz im neuen Paloma-Viertel unterstützen

Das Paloma-Viertel wird einer der stadtentwicklungspolitischen Meilensteine im Kontext einer innovativen Quartiersentwicklung. Investor, Politik, Verwaltung und Kiezbewohner haben jahrelang über die Entwicklung des Paloma-Viertels debattiert und gemeinsam mit der sogenannten PlanBude den "St. Pauli Code" entwickelt. Von Beginn an haben sich die Akteure dafür eingesetzt, dass es Ziel der Kulturpolitik sein muss, die Live-Musikclubs auf St. Pauli und insbesondere an der Reeperbahn im Areal des Paloma-Viertels zu erhalten.
Live-Musikclubs sind in Abgrenzung zu Diskothekenbetrieben Musik-Spielstätten mit einer Besucherkapazität von maximal 2.000 Personen, in denen mindestens 24 Livemusik-Konzerte (einschließlich künstlerischer Live-DJ-Ereignisse) pro Jahr von verschiedenen Künstlerinnen und Künstlern dargeboten werden. Livemusik-Konzerte in diesem Sinne sind gezielte Aufführungen von Musikerinnen und Musikern (einschließlich Ereignisse mit kreativen, künstlerischen, selbst produzierenden DJs), die grundsätzlich auf einer Bühne vor einem Publikum stattfinden. Die Beschränkung der Besucherkapazität der Spielstätten auf 2.000 Personen, um noch als Live-Musikclub zu gelten, entspricht der bundesweit gebräuchlichen Definition.
Die Club-Szene hatte ursprünglich in St.-Pauli gute Entwicklungsbedingungen, weil es wie z. B. in den alten "Esso-Häusern" Nischen mit günstigen Mieten gab. Mit fortschreitendem Wegfall der günstigen Räumlichkeiten bedingt durch Sanierung und Neubebauung und damit einhergehenden größeren und teuren Anforderungen an Lärmschutz, Sicherheit für die Besucherinnen und Besucher sowie die mit einer Gebietsaufwertung entstandenen steigenden Mieten haben Clubs immer weniger Chancen, finanzierbare Betriebsorte zu finden. Für das Projekt des Paloma-Viertels sollten durch Quersubventionierung reduzierte Mieten für die Nachbarschaftskultur, ein Hostel und einen Live-Musikclub ermöglicht werden. Dieser Ansatz ist für einen Live-Musikclub bedingt durch die sehr hohen sicherheits- und lärmschutztechnischen Anforderungen für die Herrichtung einer Musikspielstätte nur schwer umzusetzen. Mit einer Unterstützung des Bauvorhabens hinsichtlich notwendiger Mehrkosten für die Herrichtung eines Live-Musikclubs seitens der Freien und Hansestadt Hamburg könnte dieser Mietanteil für 25 Jahre reduziert werden, sodass das die künftige Musikspielstätte am Spielbudenplatz einen reduzierten Mietanteil zu zahlen hätte.
Den Regierungsfraktionen ist der Erhalt und die Unterstützung der Hamburger Clubkultur und der Live-Musikclubs ein wichtiges Anliegen. Deshalb setzen sich die Regierungskoalition von SPD und Grünen dafür ein, dass aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2020 Mittel in Höhe von bis zu 1.874.489 Euro bereitgestellt werden, um einen langfristigen Betrieb eines Live-Musikclubs mit einer Mindestdauer von 25 Jahren zu einem fest vereinbarten Mietzins zu ermöglichen.

Hierdurch werden die im Vergleich zum alten Molotow-Club höheren Mietkosten längerfristig abgesenkt. Kosten in Höhe von 1.276.237 Euro werden verursacht durch die Baukosten eines Neubaus (Planungskosten, Abbruch Tiefgarage, Gebäudetechnik etc.) plus die durch den Clubbetrieb erforderlichen zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen innerhalb des Gebäudes an Wänden und Decken (Mehraufwand für eine RiR-Konstruktion, Schallschutzschale), Schallschutzschleusen zu benachbarten Bauteilen, Schallschutzverglasung, Schallschutzentkoppelungen an den Trassen sowie eine zusätzliche Aufzugshaltestelle für den Club für den Anlieferprozess bzw. Abtransport und den Umbau des öffentlichen Straßenraums für einen Nightliner Stellplatz. Darüber hinaus fallen Kosten in Höhe von 353.754 Euro für Lärmschutzfenster im Bereich des benachbarten Hotels bzw. Hostels an. Zudem ist für die Maßnahme eine Kostenvarianz in Höhe von 244.498 Euro zu veranschlagen. Insgesamt entspricht dies einem Umfang von 1.874.489 Euro. Erst dadurch wird ein Clubbetrieb möglich.

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird ersucht,
1. für die Herrichtung einer Musikspielstätte (Live-Musikclub) im Paloma-Viertel am Spielbudenplatz sowie die zusätzlich erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen (Fenster für Hotel und Hostel) die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahmen zu ermitteln,

2. im Haushaltsjahr 2020 - abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung - eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 1.874.489 Euro
a. für konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 1.2 Bezirksamt Hamburg-Mitte, Produktgruppe 207.02 "Sozialraummanagement (SR)", Kontenbereich Kosten aus Transferleistungen aus dem "Sanierungsfonds Hamburg 2020" (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 "Zentrale Ansätze II) und
b. für investive Maßnahmen im Einzelplan 1.2 Bezirksamt Hamburg Mitte, Aufgabenbereich 207 "Soziales, Jugend und Gesundheit", Ermächtigungen für Auszahlungen aus der "Zentralen Sanierungsreserve Hamburg 2020" (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283, "Zentrale Finanzen") bereitzustellen,

3. für die im Haushaltsjahr 2020 dazugehörigen Abschreibungen - in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2. b. genannten investiven Maßnahmen - die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 "Zentrale Ansätze II", "Sanierungsfonds Hamburg 2020", in den Kontenbereich "Kosten aus Abschreibungen" im Einzelplan 1.2 Bezirk Hamburg-Mitte, Produktgruppe 207.02 "Sozialraummanagement (SR)" zu übertragen,

4. das Bezirksamt Hamburg-Mitte zu beauftragen, die Mittel für entstehende Mehrkosten sowie die zusätzlich erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen (Fenster) in Form einer Zuwendung zweckgebunden für den Bau eines Live-Musikclubs an die Bauherrin weiterzugeben,

5. das Bezirksamt Hamburg-Mitte zu beauftragen, durch eine geeignete rechtliche Regelung im Rahmen des städtebaulichen Vertrags, mit bzw. gegenüber der Bauherrin verbindlich sicherzustellen, dass

a) die herzustellende Livemusik-Spielstätte mit einer Nutzfläche von 768 qm über einen Zeitraum von 25 Jahren zu einem Brutto-Mietpreis von zunächst 8.000 Euro (10,42 Euro / qm inkl. Nebenkosten) und einer Begrenzung von Mietanpassungen auf den Verbraucherpreisindex an einen Livemusikclub nach der eingangs formulierten Definition vermietet wird, und

b) bei einem Ausfall des an diesem Standort (alte "Esso-Häuser") ursprünglich
beheimateten Clubs als Mieter die Auswahl des Ersatz- bzw. Nachmieters im Einvernehmen mit der Kulturbehörde und unter Einbeziehung der Clubstiftung erfolgt,

6. die betreffenden rechtlichen Regelungen gem. Ziffer 5. der Bürgerschaft vor Auszahlung der Mittel zuzuleiten sowie der Bürgerschaft über den Planungs- und Umsetzungsstand der Maßnahme bis 30.04.2021 zu berichten.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
02.12.2020
Drucksache: 22/

Von den Abgeordneten:
Julia Barth, Ksenija Bekeris, Cem Berk, Ole Thorben Buschhüter, Gabi Dobusch, Regina Jäck, Annkathrin Kammeyer, Dirk Kienscherf, Martina Koeppen, Simon Kuchinke, Claudia Loss, Kirsten Martens, Ralf Neubauer, Baris Önes, Christel Oldenburg, Arne Platzbecker, Hansjörg Schmidt, Markus Schreiber, Juliane Timmermann, Carola Veit, Isabella Vértes-Schütter, Michael Weinreich, Dagmar Wiedemann



DATENSCHUTZ