+

INTEGRATION

Teilhabe und Selbstbestimmung

Die ganze Stadt im Blick
Altona weiter vorn

Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Novelle des Telekommunikationsgesetzes: Mietnebenkosten stabil halten und den Inhaus-Breitbandausbau sozial gerecht gestalten

Das Leben in Hamburg soll für alle Menschen bezahlbar bleiben. Insbesondere das bezahlbare Wohnen und das eigene Zuhause sind dabei existentiell. Rot-Grün ist gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft und den Mietervereinen im Rahmen des "Bündnisses für das Wohnen" auf dem richtigen Weg, um dieses Ziel zu erreichen. Seit 2011 gibt es in Hamburg ein ambitioniertes, erfolgreiches und bundesweit beachtetes Wohnungsbauprogramm. Über 60.000 neue Wohnungen sind seit 2011 neu entstanden. Wir wollen auch künftig Baugenehmigungen für 10.000 Wohnungen jährlich erteilen, um bezahlbares Wohnen zu sichern. Der Anstieg des Hamburger Mietenspiegels um zuletzt 1,3 Prozent p. a. ist ein klares Signal dafür, dass die Hamburger Wohnungsbaupolitik erfolgreich ist und fortgeführt werden muss.
Auch im Bereich des Mieterschutzes gehen SPD und GRÜNE in Hamburg voran. So wurde die verschärfte sogenannte Mietpreisbremse unlängst verlängert, die Kappungsgrenze gilt in Hamburg und soll auf Wunsch der Koalition auf 10 Prozent weiter absenkbar sein und über 300.000 Hamburgerinnen und Hamburger leben in Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnung. Wir wollen auch hier weitere Gebiete unter Schutz stellen. Für Mieterinnen und Mieter sind natürlich auch die Betriebskosten bei der Miete von Relevanz. Die sogenannte zweite Miete gilt es ebenso stabil zu halten. Eine jährliche Übersicht dazu erstellt der Mieterverein zu Hamburg (sogenannter Betriebskostenspiegel).
Derzeit planen die CDU bzw. CSU-geführte Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Novellierung des Telekommunikationsrechts (TKG-Novelle). Im Rahmen der Novelle ist unter anderem geplant, die Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses (BetrKV; §2 Ziffer 15) einzuschränken und mittelfristig abzuschaffen. Die TKG-Novelle würde damit massiv in das bestehende Mietrecht eingreifen. Es steht zu befürchten, dass damit der bundesweit dringend notwendige Breitbandausbau ins Stocken gerät und sich die TKG-Novelle für SGB II-Leistungsempfänger nachteilig auswirkt. Hier gilt es, den CDU- bzw. CSU-geführten Ministerien frühzeitig deutlich entgegen zu treten. Das Umlagesystem ist verlässlich und hat sich auch im Sinne der Mieterinnen und Mieter bewährt.
Zudem ist das Umlagesystem auch sozial: Die Wohnungswirtschaft erhält günstigere Konditionen als bei einer Einzelvermarktung. Diese niedrigeren Kosten können an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden. Eine Abschaffung der Umlagefähigkeit wird aller Voraussicht nach zu deutlich höheren Kosten für über 12 Millionen Mieterhaushalte führen. Für Bezieher von SGB II-Leistungen gilt die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG-Urteil vom 19. Februar 2009 (Az.: B 4 AS 48/08 R)). Wenn die Leistungsempfängerin bzw. der Leistungsempfänger mietvertraglich verpflichtet ist, im Rahmen der Betriebskosten auch Kabelentgelte an die Vermieterin bzw. den Vermieter zu zahlen, werden diese Kosten über die Kosten der Unterkunft (KdU-)Pauschale mitgetragen. Bei Wegfall des Umlagesystems müssten SGB II-Leistungsempfänger diese Kosten selbst voll aus dem Regelsatz bestreiten.
Ebenso kritisch zu bewerten ist, dass durch die geplante Streichung die innovative Zusammenarbeit der Wohnungswirtschaft mit oftmals mittelständischen Partnern der Netzbetreiberbranche gefährdet ist. Im Zuge der letzten TKG-Novelle 2012 hat der Gesetzgeber die aktuelle Regelung vollkommen technologieneutral formuliert. In der Praxis sorgt das dafür, dass die Umlagefähigkeit eines der wichtigsten Instrumente geworden ist, um die besonders kostenintensiven letzten gebäudeinternen Meter von neuen Glasfasernetzen zu errichten. Die Umlagefähigkeit stellt damit insbesondere auch ein entscheidendes Instrument für die Planbarkeit der digitalen Erschließung auch von Neubaugebieten wie beispielsweise Oberbillwerder dar. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie wird sehr deutlich, wie überaus wichtig der weitere Ausbau moderner und schneller Netze bis in die Wohnungen ist.
Eine Änderung oder Streichung der BetrKV; §2 Ziffer 15 wäre aufgrund laufender Verträge auch mit einer gravierenden Rechtsunsicherheit für Wohnungsunternehmen und Mieterinnen/Mieter verbunden. Hinzu kommt, dass in der Regel die Infrastruktur mehrere Anbieter in Wohnungen installiert ist und bereits dadurch ein Wettbewerb und damit die Wahlfreiheit der Kunden gegeben ist. Der Verzicht auf die Umlageoption würde es insbesondere kleineren und regionalen Netzbetreibern erschweren, erfolgreich am Wettbewerb teilzunehmen. Das könnte am Ende nicht zu mehr, sondern zu weniger Wettbewerb führen. Dieser Ausbau darf nicht durch eine in diesem Punkt rechtlich nicht notwendige TKG-Novelle in Gefahr geraten. Wichtig ist aber auch, dass zukünftig die Mieterinnen und Mieter bei auslaufenden Verträgen, insbesondere mit Kabelnetzbetreibern, bei einer Neuauflage im Hinblick auf den technischen Übertragungsweg, miteinbezogen werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,
1. sich auf Bundesebene in geeigneter Weise dafür einzusetzen, dass eine Streichung der Umlage für Kabelentgelte nach § 2 Nr. 15b Betriebskostenverordnung nicht erfolgt;

2. auf Bundesebene in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, dass die Telekommunikationsgesetzesgesetzes-Novelle rechtssicher für bestehende Vertragsverhältnisse ist und zudem den künftigen Breitband-Infrastrukturausbau technikneutral sicherstellt und die Mieterinnen und Mieter künftig an Entscheidungen über neue Verträge miteinbezogen werden;

3. der Hamburgischen Bürgerschaft bis zum 31.03.2021 zu berichten.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
13.10.2020
Drucksache: 22/

Von den Abgeordneten:
Cem Berk, Matthias Czech, Gabi Dobusch, Regina Jäck, Sabine Jansen, Dirk Kienscherf, Martina Koeppen, Claudia Loss, Kirsten Martens, Christel Oldenburg, Lars Pochnicht, Hansjörg Schmidt, Isabella Vértes-Schütter, Michael Weinreich, Dagmar Wiedemann



DATENSCHUTZ