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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

zu Drs. 22/1172: Zurück ans Set - Stärkung der Hamburger Film- und Fernsehwirtschaft durch Beteiligung an den Ausfallfonds von Bund und Ländern/Sendern

Die deutsche TV- und Filmbranche ist sowohl national als auch regional erheblich von den Auswirkungen der Covid19-Krise betroffen. Hintergrund ist, dass der fehlende Versicherungsschutz zur Absicherung von Pandemierisiken ein hohes wirtschaftliches Ausfallrisiko mit sich bringt, was für viele Produktionsunternehmen und weite Teile der Branche existenzbedrohenden Charakter hat.

Die Bundesregierung hat daher angekündigt, im Rahmen des Programms «Neustart Kultur» 50 Millionen Euro für die Übernahme von pandemiebedingten Ausfallkosten in der deutschen Kinofilm- und Serienproduktion in Form von Billigkeitsleistungen bereitzustellen.
Ziel des Fonds ist es, Risiken abzufedern und dadurch das Produktionsgeschehen mit all seinen kulturellen und wirtschaftlichen Effekten wiederzubeleben, um vielfältige Filmangebote schaffen und Kinos als Kulturorte in ihrer Existenz sichern zu können.

Die Produktion von Kino und Fernsehen ist auch in der Medienstadt Hamburg seit vielen Jahrzehnten ein wichtiger Kultur- und Wirtschaftsfaktor, der pandemiebedingt massiver Gefährdung ausgesetzt ist. Um den Film- und Fernsehstandort im Norden auch in Krisenzeiten nachhaltig zu sichern und Filmschaffende wie Produzenten in dieser unsicheren Zeit bei der Umsetzung ihrer künstlerischen Visionen zu unterstützen und wirtschaftlich abzusichern, wird beabsichtigt, dass sich die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) am Ausfallfonds des Bundes in Höhe von bis zu 3,5 Millionen Euro beteiligt.

Um eine umfassende Unterstützung des gesamten Produktionsspektrums in seiner Breitesicherzustellen, soll als zweite Säule neben der Bundesförderung ein weiterer solidarischer Ausfallfonds von Ländern und Sendern für die Absicherung von Fernsehproduktionen eingerichtet werden. So dieser Fonds zur Umsetzung kommt, wird beabsichtigt, dass die FHH sich auch hier an der Finanzierung in Höhe von bis zu 2 Millionen Euro beteiligt.


Die Bürgerschaft möge beschließen, den Haushaltsbeschluss 2019/2020 Artikel 5 entsprechend zu ergänzen:
Der Senat wird ermächtigt,
1. Sicherheitsleistungen zur Finanzierung des Anteils der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) am Ausfallfonds für deutsche Kinofilm- und High-End-Serienproduktionen, aufgelegt von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, im Haushaltsplan 2019/2020, für das Haushaltsjahr 2020 bis zur Höhe von 3,5 Millionen Euro zu übernehmen.
2. Sicherheitsleistungen zur Finanzierung des Anteils der FHH am Ausfallfonds für Fernsehproduktionen, der von Ländern und Sendern aufgelegt werden soll, im Haushaltsplan 2019/2020, für das Haushaltsjahr 2020 bis zur Höhe von 2 Millionen Euro zu übernehmen.

Begründung:
Nach Maßgabe der Richtlinien für die jeweiligen Ausfallfonds und gemäß der einschlägigen haushaltsrechtlichen Vorschriften sollen die Sicherheitsleistungen bei Eintreten eines Ausfallschadens bei einer Produktion an natürliche und juristische Personen der Produktionswirtschaft zum Ausgleich von Covid19-bedingten, unvorhersehbaren und nicht versicherbaren Härten gewährt werden. Zweck der Maßnahme ist es, die Covid19-bedingte wirtschaftliche Notlage von Produktionsunternehmen sowie Produzentinnen und Produzenten auszugleichen und ihre Existenz zu sichern.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
02.09.2020
Drucksache: 22/

Von den Abgeordneten:
Cem Berk, Gabi Dobusch, Regina Jäck, Claudia Loss, Kirsten Martens, Christel Oldenburg, Hansjörg Schmidt, Isabella Vértes-Schütter, Dagmar Wiedemann



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