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KULTUR

Vielfalt und Lebendigkeit

Die ganze Stadt im Blick
Altona weiter vorn

Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

zu Drs. 22/84 Wissenschaftsstandort Hamburg: In der Covid-19-Krise solidarisch und innovativ

Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie stellen die Hochschulen, das Lehrpersonal und die Studierenden vor große Herausforderungen. Alle Hochschulen, die Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) und das Studierendenwerk haben sich bislang mit einem ganz bemerkenswerten Engagement gemeinsam mit dem Senat für faire und pragmatische Lösungen für die ganz unterschiedlichen Problemlagen eingesetzt, mit denen Hamburg als Wissenschaftsstandort konfrontiert ist.
Wichtig war und ist insbesondere, die negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen aufgrund der Allgemeinverfügungen für die Studierenden auf eine faire Weise aufzufangen. Das betrifft zum einen die finanzielle Situation vieler Studierenden und zum anderen die Durchführung des Lehr- und Prüfungsbetriebs an den Hochschulen im Sommersemester 2020.
Viele Studierende sind in Folge der Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten, weil sie ihren Nebenjob verloren haben. Dies ist auch so, wenn sie eine Förderung nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG) erhalten. Aus der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks geht hervor, dass zwei Drittel der Studierenden erwerbstätig sind. Bei den ausländischen Studierenden, denen wegen der Einkommenseinbußen zudem der Verlust des Aufenthaltstitels drohen kann, wenn sie aus Nicht-EU-Staaten stammen, sind es sogar drei Viertel. In Hamburg machen die "Einnahmen aus eigenem Verdienst [...] knapp ein Drittel der Einnahmen aus".
Um die schlimmsten Folgen der Einkommensverluste für Studierende aufzufangen, hat der Senat zusammen mit dem Studierendenwerk schnell und unbürokratisch ein Notfalldarlehen auf den Weg gebracht. Vergleichbare Maßnahmen haben bislang nur Bremen, Hessen und Berlin. Bis zu drei Monate lang können Studierende beginnend im April 2020 jeweils 400 Euro monatlich erhalten. Das zinslose Darlehen steht allen Studierenden der staatlichen und der staatlich anerkannten Hochschulen mit Sitz in Hamburg zur Verfügung. Die Semesterbeiträge an den staatlichen Hochschulen können, ebenso wie Mietzahlungen, derzeit gestundet werden. Zugang zum SGB II können Studierende nur durch Exmatrikulation bekommen. Es braucht dennoch Lösungen, die vermeiden, dass ein Schuldenberg entsteht. Für Studierende, die das Darlehen nicht zurückzahlen können, wird eine analoge Anwendung der Landeshaushaltsordnung bei Rückforderungen aufgenommen, die Stundung, Niederschlagung sowie Erlass beinhaltet.
Das BAföG ist die gesetzliche Grundlage, um über eine finanzielle Unterstützung den Zugang zum Studium sicherzustellen. Aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie ist für eine breitere Gruppe an Studierenden als es dieses Gesetz vorsieht die finanziell abgesicherte Fortsetzung oder Aufnahme eines Studiums derzeit nicht gewährleistet. So sollten internationale Studierende in einer geeigneten Weise als anspruchsberechtigt einbezogen werden, um sie auf diese Weise auch vor dem Verlust der Aufenthaltsgenehmigung zu schützen, falls sie einen (reduzierten) Einkommensnachweis nicht erbringen können. Auch sollten Studierende anspruchsberechtigt sein, die dem Grunde nach zwar nicht die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, aber ihren Nebenjob verloren haben oder deren Eltern sie derzeit nicht finanziell unterstützen können. Auch für BAföG-Empfängerinnern und Empfänger erscheint es erforderlich, das Gesetz für einen angemessenen Zeitraum so anzupassen, dass die finanziellen Folgen der Pandemie angemessen aufgefangen werden, beispielsweise durch einen im Gesetz verankerten zusätzlichen Nothilfefonds, über den ein weiterer Zuschuss gewährt werden kann. Darüber hinaus sollte im Gesetz verankert werden, dass das Sommersemester 2020 nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird, um den BAföG-Anspruch wenigstens um ein weiteres Semester über die reguläre Regelstudienzeit hinaus zu gewährleisten und damit etwaige Nachteile aus dem Verlauf des Sommersemesters 2020 auszugleichen. Auch für den Bezug beispielsweise von Waisenrente oder den Einbezug in die Familienkrankenversicherung sollte in geeigneter Weise sichergestellt werden, dass sich die Besonderheiten des Sommersemesters 2020 nicht nachteilig auswirken und in diesen Fällen beispielsweise die Altersgrenzen für einen befristeten Zeitraum angepasst werden.
Um Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den gesamten Studienverlauf möglichst gering zu halten, haben alle Bundesländer im Rahmen der Kultusministerkonferenz entschieden, das Sommersemester 2020 stattfinden zu lassen. Um Verlässlichkeit und Planungssicherheit bei gleichzeitiger Vermeidung von Nachteilen für die Studierenden sicherzustellen, sollen Lehre und Prüfungen seitens der Hochschulen möglichst flexibel und kreativ gestaltet werden.
Der Vorlesungsbetrieb startet in Hamburg wie in allen anderen Bundesländern am 20. April 2020. Um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, wird dabei ein Großteil der Lehre in digitalen und kreativen Formen und Formaten durchgeführt. Prüfungen können unter Einhaltung der Hygieneregeln ebenfalls stattfinden. Unter anderem das hochschulübergreifende Projekt Hamburg Open Online University ermöglichte es den Hamburgischen Hochschulen, bei der Umstellung auf digitale Lehre auf wertvolle Erfahrungen zurückzugreifen. Insgesamt ist es an allen staatlichen Hochschulen Hamburgs innerhalb sehr kurzer Zeit gelungen, einen Großteil des Lehrangebots ab dem 20. April 2020 digital aufzubereiten. Grundlage für die digitale Lehre ist eine nachhaltige, belastbare technische Infrastruktur und ausreichendes Equipment an den Hochschulen. Für den Schulbereich haben der Bund und die Länder im Jahr 2019 den DigitalPakt Schule auf den Weg gebracht, der die ausreichende technische Ausstattung der Schulen beispielsweise mit Endgeräten ermöglichen soll. Vergleichbare Anstrengungen sollten auch für den Hochschulbereich unternommen werden, um die Digitalisierung von Lehre und Prüfungen an den Hochschulen über die Dauer der Covid-19-Pandemie hinaus zukunftsfähig, stabil und innovativ auszubauen.
Ein nicht unbeträchtlicher Teil der universitären Lehre wird von Lehrbeauftragten übernommen, die nun ebenfalls ein hohes Maß an Flexibilität zeigen müssen, um ihrer vertraglichen Lehrverpflichtung nachzukommen und sich zudem selbst in finanziellen Notlagen befinden können. Hier ist es insbesondere die Aufgabe der Hochschulen, gemeinsam mit den Lehrbeauftragten Lösungen zu erarbeiten, die vor einer Verschärfung der finanziellen Not schützen und zugleich die Hochschullehre im Sommersemester 2020 möglich machen.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,

1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung so angepasst wird, dass internationale Studierende, Studierende, die derzeit dem Grunde nach nicht anspruchsberechtigt sind, aber durch die Covid-19-Pandemie in eine nicht vermeidbare finanzielle Notlage geraten sind, und auch Studierende, die bereits eine Förderung nach dem Gesetz erhalten, in einer geeigneten Weise für einen angemessenen Zeitraum ergänzende Unterstützung erhalten, beispielsweise in Form eines Zuschusses, der auf der Grundlage eines BAföG-Notfallfonds unter fairen Modalitäten für die einzelnen Konstellationen gewährt wird, sowie zu regeln, dass das Sommersemester 2020 nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird;
2. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass sichergestellt ist, dass sich die Besonderheiten des Sommersemesters 2020 nicht nachteilig auswirken, beispielsweise auf den Bezug von Waisenrente oder den Einbezug in die Familienkrankenversicherung und, soweit es sich als angemessen erweist, beispielsweise die Altersgrenzen für den Bezug dieser Leistungen für einen befristeten Zeitraum anzupassen, sowie sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Bezug von Kindergeld auch über das Erreichen der gesetzliche Altersgrenze hinaus für einen angemessenen Zeitraum sichergestellt ist, wenn es im Studienlauf wegen der Pandemie unverschuldet zu Verzögerungen gekommen ist;
3. sich auf Länder- und Bundesebene dafür einzusetzen, dass Studierende aus Nicht-EU-Staaten mit Blick auf die zeitliche Abschließbarkeit ihres Studiums und die Gültigkeit ihres Aufenthaltstitels insbesondere auch mit Blick auf den erforderlichen Einkommensnachweis, keine Nachteile erfahren;
4. gemeinsam mit den Hochschulen dafür Sorge zu tragen, dass Verträge mit Lehrbeauftragten so abgeschlossen und umgesetzt werden, dass die finanzielle Situation von Lehrbeauftragten angemessen berücksichtigt wird, und
5. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die Digitalisierung von Lehre und Prüfungen an den Hochschulen zukunftsfähig, stabil und innovativ auszubauen und ggf. zusätzliche Bundesmittel bereitzustellen und der Bürgerschaft über die Ergebnisse zu einem geeigneten Zeitpunkt zu berichten.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
22.04.2020
Drucksache: 21/

Von den Abgeordneten:
Ksenija Bekeris, Ole Thorben Buschhüter, Gabi Dobusch, Astrid Hennies, Annkathrin Kammeyer, Dirk Kienscherf, Sven Tode, Isabella Vértes-Schütter



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