+

INTEGRATION

Teilhabe und Selbstbestimmung

Die ganze Stadt im Blick
Altona weiter vorn

Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

"Sanierungsfonds Hamburg 2020": Hamburg bekommt ein sechstes Frauenhaus

Wir wollen, dass Frauen selbstbestimmt und frei von Gewalt leben können. Deswegen ist es von hoher Bedeutung, dass gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder die Möglichkeit haben, Zuflucht in einem Frauenhaus zu finden, wenn dieses nötig ist. Die Regierungsparteien haben daher in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, weitere Frauenhausplätze zu schaffen, wenn dies erforderlich wird. In den vergangenen Jahren zeichnete sich trotz der Etablierung der zentralen Aufnahmestelle 24/7 ab, dass die Auslastungszahlen der Frauenhäuser zu hoch sind. Die Bürgerschaft hat mit dem Beschluss des Antrages von SPD und GRÜNEN "Opfer- und Gewaltschutz in Hamburg stärken - Ein neues Frauenhaus schaffen - Beratung, Hilfe und starken Rechtsstaat ausbauen" (Drs. 21/15377) den Senat ersucht, die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zu beauftragen, die Kosten für die Einrichtung eines neuen Frauenhauses mit rund 30 Plätzen zu ermitteln und die notwendigen Mittel einzuwerben, um zügig ein neues Frauenhaus einzurichten.
Nach intensiver Prüfung und Abwägung aller Möglichkeiten wurde eine geeignete Immobilie gefunden. Ausgewählt wurde ein zweistöckiges Mehrfamilienhaus, das ab dem ersten Quartal 2020 als 6. Frauenhaus mit Schutzplätzen für bis zu 32 von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder genutzt werden kann. Die Anschrift unterliegt, wie bei allen anderen Frauenhäusern auch, der Geheimhaltung.
Bevor das Gebäude als 6. Frauenhaus bereitgestellt werden kann, sind Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen, die Herrichtung der Außenanlagen und die Sicherung von Gebäude und Grundstück erforderlich. Die Sprinkenhof GmbH hat ein Grobkostenkonzept vorgelegt, mit dem auch ein von der Polizei Hamburg erarbeitetes Konzept zur Sicherung des Gebäudes und des Grundstücks umgesetzt werden soll. Mit den Bauarbeiten soll so bald wie möglich begonnen werden.
Die Arbeiten umfassen u. a. Maurer-, Heizungs- und Sanitärarbeiten, den Austausch von Fenstern, die Installation einer gesicherten Schließanlage sowie weiterer Sicherheitseinrichtungen.
Wie bei der Sanierung des 2. Frauenhauses wird die Grundausstattung mit stabilen Möbeln durch die Sprinkenhof GmbH erfolgen, die sich dort bereits bewährt haben. Für die Grundausstattung mit stabilen Möbeln entsteht ein investiver Bedarf in Höhe von rund 125.000 Euro, der von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) getragen wird.
Für die erforderlichen Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen und die Sicherungsmaßnahmen werden einschließlich der damit verbundenen Leistungen für Projektsteuerung und Planung insgesamt rund 656.000 Euro benötigt.

Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. die zur Herrichtung des 6. Frauenhauses in Hamburg benötigten Ermächtigungen, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen für Investitionen zu leisten, im Haushaltsjahr 2019 im Aufgabenbereich 255 "Arbeit und Integration" beziehungsweise in der Produktgruppe 255.03 "Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft" des Einzelplans 4 in einer Höhe von insgesamt 656.000 Euro auszubringen;
2. die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln;
3. davon abhängig den konsumtiven Anteil aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2020, Einzelplan 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft, Aufgabenbereich 283 "Zentrale Finanzen", Produktgruppe 283.02 "Zentrale Ansätze II" in die Produktgruppe 255.03 "Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft" und den investiven Anteil aus der Zentralen Sanierungsreserve Hamburg, Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 "Zentrale Finanzen", in den Aufgabenbereich 255 "Arbeit und Integration" zu übertragen. Bei einer Übertragung aus der Zentralen Sanierungsreserve Hamburg sind die dazugehörigen Abschreibungen für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 gleichfalls aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 "Zentrale Ansätze" II in die Produktgruppe 255.03 zu übertragen;
4. der Bürgerschaft nach Abschluss der Maßnahmen zu berichten.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
12.09.2019
Drucksache: 21/

Von den Abgeordneten:
Kazim Abaci, Ksenija Bekeris, Gabi Dobusch, Henriette von Enckevort, Uwe Giffei, Danial Ilkhanipour, Regina Jäck, Annkathrin Kammeyer, Doris Müller, Wolfgang Rose, Jens-Peter Schwieger, Güngör Yilmaz



DATENSCHUTZ