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TOLERANZ

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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Angemessene Vergütung für Lehrbeauftragte an den öffentlichen Hamburger Hochschulen durchsetzen

Seit der 20. Legislaturperiode werden die Arbeitsbedingungen für den akademischen Nachwuchs kontinuierlich im Rahmen des "Code of Conduct" (CoC) verbessert. Der CoC selbst ist rechtlich nicht verbindlich. Freiwilligkeit und Eigeninitiative der Hochschulen sind ein wesentliches Element, um bessere Arbeitsbedingungen dauerhaft und nachhaltig, aber auch schonend umzusetzen. In der 21. Legislaturperiode hat die zuständige Arbeitsgruppe (AG) ihre Arbeit erweitert auf die Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW), Hochschule für bildende Künste (HfBK), Hochschule für Musik und Theater (HfMT) und das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). Die Beschäftigungsbedingungen der Lehrbeauftragten wurden in die Arbeit der AG zum CoC aufgenommen.
Für Lehrbeauftragte wurde im Rahmen dieses Prozesses Anfang des Jahres 2017 entschieden, die Obergrenzen für Vergütungssätze für Lehraufträge um 50 Prozent anzuheben (vgl. Drs. 21/7386). Weiterhin wurde erstmalig eine monetäre Untergrenze eingeführt. Diese Neuerungen wurden in der "Verwaltungsanordnung über die Vergütung der Lehrbeauftragten sowie über die Erstattung der Reisekosten für Lehrbeauftragte und Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler an den hamburgischen Hochschulen" vom 14.12.2016 umgesetzt.
Diese Verwaltungsanordnung lässt den Hochschulen weiterhin Spielraum bei der Vergütung von Lehrbeauftragten und trägt damit auch der Hochschulautonomie Rechnung. So sind die Hochschulen frei darin, Lehraufträge in Höhe der jeweils vorgesehenen Obergrenzen zu vergüten oder nur eine Vergütung in Höhe der festgelegten Untergrenzen zu zahlen bzw. können sie in verschiedenen Abstufungen dazwischen festlegen. Für Fälle der Überschreitung der Obergrenze sieht die Verwaltungsanordnung eine Ausnahmeregelung vor. Zwischenzeitlich haben sich durch diese Neuregelungen Verbesserungen bei der Vergütung von Lehrbeauftragten an den hamburgischen Hochschulen ergeben.
Die erfolgten Neuregelungen in der Verwaltungsanordnung sind daher ein wichtiger Bestandteil, um die finanzielle Situation von Lehrbeauftragten und damit deren Arbeitsbedingungen zu verbessern. Entscheidend ist, dass die Hochschulen den ihnen eingeräumten Handlungsspielraum bei der Erteilung von Lehraufträgen nutzen, um eine angemessene und gerechte Vergütung der Lehrbeauftragten sicherzustellen. Um dem Anspruch des CoC gerecht zu werden, finden regelmäßige Treffen mit den öffentlichen Hochschulen statt, um Veränderungsprozesse zu begleiten. So kann immer wieder gemeinsam über weiteren Verbesserungsbedarf diskutiert werden.
Das betrifft auch die Vergabepraxis und Vergütung von Lehraufträgen. Eine dauerhafte, regelmäßige und transparente Dokumentation durch die Hochschulen erleichtert es dabei, für die Zukunft weitere Verbesserungsmöglichkeiten faktenbasiert zu identifizieren, beispielsweise auch für die seit dem 14.12.2016 geltende Verwaltungsanordnung.
Zeitnah zu diskutieren ist zum Beispiel, ob die derzeitige Klassifizierung der Vergütung von Lehraufträgen die Realität an den Hochschulen angemessen widerspiegelt. In geeigneter Weise unter Berücksichtigung der Hochschulautonomie, sollte darauf hingewirkt werden, dass den Inhalten und Anforderungen nach gleiche Lehraufträge, die durch verschiedene Lehrbeauftragte wahrgenommen werden, auch vergleichbar vergütet werden. Beispielsweise kann im Rahmen der Dokumentation der Vergabe von Lehraufträgen hier die dafür notwendige Wissensbasis geschaffen werden. Insofern ist auch zu überprüfen, ob die derzeitigen Untergrenzen nochmals angehoben werden können.
Die ordnungsgemäße Umsetzung der Verwaltungsanordnung ist zudem regelmäßig durch die Behörde für Wissenschaft und Forschung zu überprüfen. Als Grundstein dafür wird derzeit erstmalig ein Monitoring durchgeführt. Ein Fokus des Monitorings sollte zukünftig darauf liegen, die veränderten Vergütungssätze unter Beachtung nachvollziehbarer Kriterien anzuwenden. Weiter ist den Hochschulen Raum zu geben, darzustellen, ob und inwiefern die hochschuleigenen Mittel, die sie für die Vergütung von Lehraufträgen zur Verfügung haben, auskömmlich sind.

Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. zu berichten, wie sich die Vergütung von Lehraufträgen an den öffentlichen Hamburger Hochschulen nach der Änderung der "Verwaltungsanordnung über die Vergütung der Lehrbeauftragten sowie über die Erstattung der Reisekosten für Lehrbeauftragte und Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler an den hamburgischen Hochschulen" vom 14.12.2016 einschließlich der Differenzierung nach Gendergesichtspunkten entwickelt hat;
2. aufbauend auf diesen Entwicklungen aufzuarbeiten, ob und wie die "Verwaltungsanordnung über die Vergütung der Lehrbeauftragten sowie über die Erstattung der Reisekosten für Lehrbeauftragte und Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler an den hamburgischen Hochschulen" weiterentwickelt werden kann, so dass die Vergütungen für Lehraufträge in den Spannbreiten der Unter- und Obergrenzen nachvollziehbarer nach qualitativen Kriterien im Sinne von Rahmenvorgaben erfolgen kann und dabei auch Vor- und Nachbereitungszeiten angemessen berücksichtigt werden; insbesondere sind etwaige Vergabekriterien zur Erhöhung der Geschlechtergleichverteilung zu benennen;
3. zu prüfen, ob Untergrenzen angehoben werden können und wie sich der finanzielle Mehraufwand darstellen würde;
4. darauf hinzuwirken, dass die Hochschulen die Vergabe und Vergütung von Lehraufträgen regelmäßig und nachvollziehbar dokumentieren;
5. das regelmäßige Monitoring zu etablieren, um die Umsetzung der Verwaltungsanordnung zu begleiten und dabei den Hochschulen hinreichend Raum für die Darstellung der Umsetzung der Vorgaben der Verwaltungsanordnung zu geben;
6. der Bürgerschaft bis zum 30.09.2019 zu berichten.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
25.04.2019
Drucksache: 21/

Von den Abgeordneten:
Gabi Dobusch, Uwe Giffei, Astrid Hennies, Dora Heyenn, Annkathrin Kammeyer, Gerhard Lein, Sven Tode, Isabella Vértes-Schütter



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