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INTEGRATION

Teilhabe und Selbstbestimmung

Die ganze Stadt im Blick
Altona weiter vorn

Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Aktenvorlage zur Minderheitsbeteiligung an der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH - Transparenz zum Verkauf der städtischen Krankenhäuser an Asklepios für die Abgeordneten der 21. WP herstellen.

In der 18. Wahlperiode zwischen 2004 und 2008 hat der CDU-Senat mit Zustimmung durch die absolute Mehrheit der CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft die im Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK) zusammengeschlossenen städtischen Krankenhäuser verkauft. Er hat damit einen Volksentscheid, der zeitgleich mit der Bürgerschaftswahl 2004 durchgeführt wurde, ignoriert. 76,8 % der Hamburgerinnen und Hamburger hatten sich gegen den Verkauf ausgesprochen.
Der Verkauf erfolgte nach erneuter Prüfung der Optionen aus Senatssicht (vgl. Drs. 18/849) in zwei Schritten. Der erste Schritt erfolgte zum 1.1.2005 mit einer Übertragung von 49,9% an Asklepios, der zweite zum 1.1.2007 durch die Übertragung weiterer 25%. Beide Schritte wurden damals mit erfolgreichen Aktenvorlageersuchen der Fraktionen von SPD und GRÜNEN begleitet (vgl. Drs. 18/1548, 18/1590 und 18/5651), so dass die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft Zugang zu allen relevanten Schriftstücken, insbesondere den vollständigen Verträgen (Beteiligungsvertrag nebst Anlagen und Gesellschaftervertrag) hatten.
Im Ergebnis und zehn Jahre nach dem endgültigen Vollzug des Verkaufs zum 1.1.2007 bleibt aus Sicht der antragstellenden Fraktionen festzuhalten:
1. Der Verkauf des LBK an Asklepios gegen den mit 76,8 % Zustimmung zum Volksentscheid klar ausgedrückten Willen der Hamburger Bevölkerung war im Hinblick auf das damals noch junge Instrument der direkten Demokratie ein schwerer Vertrauensbruch durch die damals mit absoluter Mehrheit regierende CDU mit Ole von Beust als Bürgermeister.
2. Der Verkauf des LBK an Asklepios war ein schlechtes Geschäft für die FHH. Sowohl die Versorgungslasten als auch die Personalkosten für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in großer Zahl von ihrem Rückkehrrecht zur FHH Gebrauch gemacht haben, blieben bei der Stadt.
3. Die verbliebenen Einflussmöglichkeiten der FHH als Minderheitsgesellschafterin (25,1 Prozent) an der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH umfassen zwar für die FHH wichtige Tatbestände, wie die Schließung oder Verlagerung von Krankenhäusern, finden ihre Grenze aber an den Eigentumsrechten des Mehrheitsgesellschafters oder speziellen vertraglichen Regelungen für den Aufsichtsrat der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH, in dem die FHH und die Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten sitzen. So haben die städtischen Vertreterinnen und Vertreter de facto keinen Einfluss auf die Bestellung der Geschäftsführung.
4. SPD und GRÜNE haben das Informationsverhalten des CDU-Senats im Umfeld des Verkaufs des LBK an Asklepios wiederholt scharf kritisiert. Noch kurz vor Übertragung der ersten 49% der Anteile an Asklepios zum 1.1.2005 deckte die damalige GAL-Fraktion auf, dass der CDU-Senat einseitig die Geheimhaltung der Angebote von den unterlegenen Klinikbetreibern Helios und Rhön erwirkt hatte. Die Mitbewerber hatten auf Nachfrage der GAL-Fraktion ihr Einverständnis zur Offenlegung der Angebote erklärt, während der damalige Senat der Bürgerschaft diese Informationen unter Hinweis auf die angeblich notwendige Geheimhaltung vorenthalten hatte. Dies war einer der Gründe, warum es im Jahr 2005 die erste Aktenvorlage gab. Im Jahr 2007 erfolgte auf Antrag der SPD-Fraktion die zweite Aktenvorlage. Eine Anzeige wegen Betrugs gegen die wichtigsten am Verkaufsprozess beteiligten Personen vom November 2006 führte zu keinen Ergebnissen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren im Februar 2007 ein.
5. Die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH ist nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, an die Börse gegangen, sondern weiterhin eine GmbH, deren Mehrheitsgesellschafter mit 74,9% letztlich Herr Dr. jur. Bernard gr. Broermann, also eine einzelne Person ist.
6. Eine Einigung mit dem Eigentümer über einen Rückkauf setzt eine Verkaufsabsicht voraus, die derzeit nicht besteht und die sich nicht erzwingen lässt, auch nicht durch einen Volksentscheid.
7. Während SPD und GRÜNE die Verfassungskonformität einer möglichen neuen Volksinitiative für einen Rückkauf der Krankenhäuser unter anderem angesichts der unkalkulierbaren Auswirkungen auf den Haushalt stark bezweifeln, glaubt die Fraktion DIE LINKE, dass ein erneuter Volkentscheid den Eigentümer zu einem Verkauf bewegen könnte. Aus Sicht von SPD und GRÜNEN steht bei einer Rekommunalisierung zu befürchten, dass dem für die Stadt schlechten Geschäft des Verkaufs aufgrund der fehlenden Verkaufsabsicht des jetzigen Mehrheitsgesellschafters ein noch schlechteres Geschäft in Gestalt des Rückkaufs folgen würde. Einig sind sich die Fraktionen darin, dass anders als beim Netzrückkauf, bei dem in Gestalt der Strom- und Gasnetzkonzessionen ein echter Hebel bestand, ein Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Asklepios Krankenhäuser vor ganz anderen Herausforderungen stehen würde, da ein solcher Hebel hier nicht besteht.
8. Gleichwohl wollen die antragstellenden Fraktionen den - aufgrund der schlechten Vertragskonstellation - geringen verbliebenen Einfluss im Sinne der Stadt, der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten nutzen: Der Ausschuss für Öffentliche Unternehmen der Hamburgischen Bürgerschaft hat sich bereits mehrfach mit der verbliebenen Minderheitsbeteiligung der FHH an der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH befasst und aufgrund des Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, wie bei anderen Unternehmensbeteiligungen der FHH auch, teils in nicht-öffentlicher Sitzung die Geschäftsführung der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH befragen und Einblick in die Unternehmensentwicklung nehmen können.
9. Die antragstellenden Fraktionen sprechen sich klar und deutlich für die Berücksichtigung der Grundsätze von "Guter Arbeit" durch Asklepios aus. Die Bürgerschaft hat zudem bereits im Februar 2015 (Drs. 20/14570) ihrer Erwartung Ausdruck verliehen, dass die Vertreterinnen und Vertreter der FHH im Aufsichtsrat von Asklepios ihren, allerdings begrenzten, Einfluss geltend machen und die Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Aufsichtsrat diesbezüglich unterstützen. Neben der tarifrechtlichen Auseinandersetzung kann die Politik nur durch Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Arbeitssituation beitragen. Dies kann jedoch nur für alle Krankenhäuser gleichermaßen, unabhängig von der Art der Trägerschaft und nicht einseitig nur für Krankenhäuser in privater Trägerschaft erfolgen. Das Ersuchen aus Drs. 20/14570 ist vor diesem Hintergrund nach wie vor aktuell:
"Der Senat wird ersucht,
gegenüber der Asklepios-Geschäftsführung darauf hinzuwirken, dass
1. die Qualität und Patientensicherheit durch operative Maßnahmen stetig verbessert werden.
2. weiterhin die Beschäftigungsverhältnisse auf Dauer angelegt, sozialversicherungspflichtig und tarifgebunden sind und die Leiharbeit auf ein notwendiges Minimum zum Ausgleich von Belastungsspitzen oder hohem Krankenstand beschränkt wird,
3. die Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens verbessert wird, sodass dem Kontrollanspruch der Bürgerschaft genüge getan wird."
Zudem wird derzeit auf Bundesebene die Einführung von Personaluntergrenzen in der Pflege für die verschiedenen Fachbereiche der Krankenhäuser vorbreitet, so dass hier Mindeststandards eingezogen werden, die für alle Krankenhäuser gelten unabhängig davon, ob sie sich in öffentlicher, frei-gemeinnütziger oder privater Trägerschaft befinden.
10. Mit der Privatisierung der ehemals städtischen Krankenhäuser durch die damalige absolute Mehrheit der CDU und die Ignoranz des anderslautenden Volkentscheids hat sich in Hamburg der Trägermix dramatisch in Richtung privater Träger und damit zulasten öffentlicher Krankenhäuser verändert. Das hat nicht nur weitreichende Folgen für die Patientinnen und Patienten und Beschäftigten, sondern hat auch dazu geführt, dass die öffentliche Kontrolle, die demokratischen Einfluss-, Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt worden sind. Damit hat der CDU-geführte Senat und die damalige Mehrheit der CDU-Abgeordneten in der Hamburgischen Bürgerschaft im Jahr 2004 einen großen Teil der politischen Steuerungsfähigkeit für die Daseinsvorsorge im Gesundheitsbereich aus der Hand gegeben. Aus Sicht von SPD und GRÜNEN bleibt darüber hinaus festzuhalten, dass Hamburg mit seinen Krankenhäusern ein bundes- und europaweit anerkannt hohes Versorgungsniveau hat, dessen Exzellenz auch international ausstrahlt und Menschen zur Behandlung von Erkrankungen nach Hamburg zieht. Dieses hohe Niveau der Krankenhausversorgung in Hamburg wird von der FHH durch anhaltend hohe Investitionen in die Krankenhäuser gesichert und fortentwickelt.
11. Die Qualität der Behandlung im Krankenhaus hängt aus Sicht von SPD und GRÜNEN nicht in erster Linie von der Art der Trägerschaft ab. Diese kann öffentlich, frei-gemeinnützig, oder privat sein. Die Konkurrenz um die beste Qualität der Behandlung und das Streben nach Innovation und Fortschritt zugunsten der Patientinnen und Patienten ist unabhängig von der Trägerschaft möglich und wünschenswert.
12. Die Beschäftigten in allen Hamburger Krankenhäusern arbeiten hochmotiviert und mit einem hohen Arbeitsethos zum Wohle der Patienten. Die gesellschaftliche und finanzielle Aufwertung der überwiegend von Frauen ausgeübten Pflegeberufe ist notwendig und längst überfällig.
13. Die für die Personalausstattung und Qualität von Kliniken entscheidenden Regelungen werden in Bundesgesetzen oder durch Vorgaben des gemeinsamen Bundesausschusses vorgegeben; für wesentliche Fragen besteht eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes und nicht des Landes. Durch die von Hamburg aus maßgeblich mit initiierte Krankenhausreform auf Bundesebene kann neben der Prozess- und Strukturqualität in den Krankenhäusern zunehmend auch die Ergebnisqualität, also die Qualität des Behandlungsergebnisses, gemessen und bei Verstößen entsprechend sanktioniert werden. Maßgeblich hierfür sind die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren und Bewertungsmaßstäbe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie die im Landesrecht vorgesehenen Qualitätsindikatoren. Weisen diese nicht nur vorübergehend eine in einem erheblichen Maß unzureichende Qualität auf, kann dies zum Entzug der Zulassung führen (§ 8 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG). Hamburg setzt sich zudem auf Bundesebene dafür ein, dass bundesweit verbindliche Vorgaben für die Ausstattung der Krankenhäuser mit Pflegepersonal geschaffen werden. Die diesbezüglichen Arbeiten der Expertenkommission Pflegepersonal beim Bundesgesundheitsministerium sind zu dem Ergebnis gekommen, verbindliche Personaluntergrenzen für den Einsatz von Pflegekräften bereichsbezogen einzuführen und die Förderprogramme des Bundes für die Personalausstattung mit Pflegekräften in den Krankenhäusern zu verstetigen. Die Bundesregierung hat die Gesetzentwürfe zur Umsetzung dieser Regelungen am 5. April 2017 beschlossen. Krankenhäuser die zukünftig die Personaluntergrenzen nicht einhalten, müssen mit finanziellen und aufsichtsrechtlichen Sanktionen rechnen. Zusätzlich soll der Pflegegrad der Patienten künftig bei der DRG-Berechnung berücksichtigt werden.
Die Bürgerschaft hatte mit Beschluss der Drs. 18/1590 ausdrücklich bekräftigt, dass die Abgeordneten ihre Verpflichtung anerkennen,
"(?) über sämtliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die sich aus der Einsichtnahme in die Akten zum LBK-Verkauf ergeben, Verschwiegenheit zu bewahren."
Nicht alle in der 21. Wahlperiode in der Hamburgischen Bürgerschaft vertretenen Fraktionen waren bereits in den Jahren 2005 und 2007 in der Bürgerschaft vertreten. Auch im Lichte aktueller Medienberichterstattung und einer breiten Diskussion in der Stadt wollen die drei antragstellenden Fraktionen auch der Bürgerschaft dieser Wahlperiode die nötige Einsicht in die vertraglichen Grundlagen verschaffen. Hamburg wird noch lange unter dem schlechten - unter Bruch eines Volksentscheids zu Stande gekommenen - Geschäfts des damaligen CDU-Senats zu leiden haben - dieses muss immer wieder betont und transparent gemacht werden.
Die Bürgerschaft möge daher beschließen:
Der Senat möge der Hamburgischen Bürgerschaft unverzüglich, spätestens bis zum 31.08.2017, sämtliche Verträge, Akten, Vorgänge, E-Mails, Gutachten und sonstige Unterlagen sämtlicher Behörden, Dienststellen, Gremien der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der für die Stadt und die Besitzanstalt LBK Immobilien tätigen Berater und Wirtschaftsprüfer vorlegen, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK) im Jahr 2005, gegenwärtig unter dem Namen Asklepios Hamburg Kliniken GmbH bekannt, stehen.
Dazu zählen insbesondere der Beteiligungsvertrag (siehe Drucksache 17/3691), der Gesellschaftervertrag sowie sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Verträge, die zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und Asklepios Hamburg Kliniken GmbH geschlossen wurden.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
24.05.2017
Drucksache: 21/

Von den Abgeordneten:
Ksenija Bekeris, Gabi Dobusch, Andreas Dressel, Martina Friederichs, Birte Gutzki-Heitmann, Gert Kekstadt, Annegret Kerp-Esche, Dirk Kienscherf, Gerhard Lein, Doris Müller, Wolfgang Rose, Jenspeter Rosenfeldt, Monika Schaal, Marc Schemmel, Markus Schreiber, Karl Schwinke, Joachim Seeler, Isabella Vértes-Schütter, Hauke Wagner, Sylvia Wowretzko



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