+

KREATIVWIRTSCHAFT

Neue Arbeitsplätze

Die ganze Stadt im Blick
Altona weiter vorn

Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Evaluation des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms

Trotz der Erfolge der Frauenbewegung und einiger wichtiger Fortschritte in der Gleichstellungspolitik sind Frauen in unserer Gesellschaft auch heute noch nicht gleichgestellt. Die Gleichstellung von Frauen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, d.h. alle Bereiche und Ressorts müssen Verantwortung übernehmen und bestehende Benachteiligungen in ihrem Verantwortungsbereich beseitigen. In diesem Sinne hat die Stadt Hamburg im März 2013 das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm (GPR) auf den Weg gebracht. Ziel des GPR ist die Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter und die Hinwirkung auf die Beseitigung bestehender Nachteile. Damit kommt die FHH Artikel 3 Absatz 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes sowie der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nach, welche die Verantwortung des Staates zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter unterstreichen. Die Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter wurde im GPR dabei als Querschnittsaufgabe formuliert, die die verschiedensten Lebensbereiche betrifft. Dementsprechend wurden 162 Maßnahmen formuliert, deren Umsetzung bei den jeweils zuständigen Fachbehörden lag.
Der Fortschritt bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen wurde vom Senat auf diverse Anfragen hin dargestellt. Die Maßnahme 1 sieht jedoch zudem vor, dass das GPR evaluiert und fortgeschrieben wird. Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht ebenfalls unter dem Punkt Gleichstellung die Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms vor.
Die Bürgerschaft möge daher beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. der Bürgerschaft bis zum 31.10.2016 im Rahmen eines Evaluationsberichts zum GPR darzustellen, welche Erfahrungen bei der Umsetzung des GPR gemacht wurden und welche Schlüsse hieraus für die geplante Fortschreibung des GPR gezogen werden können,
2. dabei insbesondere darzustellen,
a. welche Maßnahmen als erfolgreich abgeschlossen gewertet werden können,
b. bei welchen Maßnahmen ein Potenzial zur Weiterentwicklung gesehen wird,
c. welche Maßnahmen sich als nicht umsetzbar erwiesen haben,
d. welche Erfahrungen bei der Implementierung der Maßnahmen gemacht wurden,
e. wie die Auswertung hinsichtlich des Querschnittscharakters des Themas Gleichstellung und der Zielsetzung eines stärkeren Zusammenwirkens der unterschiedlichen Verwaltungsbereiche zum Zwecke der Zielerreichung - Gleichstellung - sich darstellt,
f. inwieweit gleichstellungspolitische Ziele bereits über sogenannte Genderkennzahlen im Haushalt befördert werden konnten und welche Weiterentwicklungen angestrebt werden,
g. welche Möglichkeiten der Implementierung von gleichstellungspolitischen Zielen im Rahmen von Ausschreibungen und Auftragsvergabe der FHH geprüft wurden,
h. welchen Stand die Planungen zur Fortschreibung des GPR erreicht haben,
3. der Bürgerschaft bis zum 31. Dezember 2016 ein Konzept zur Fortschreibung des GPR zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
03.06.2016

Von den Abgeordneten:
Gabi Dobusch, Uwe Giffei, Astrid Hennies, Annkathrin Kammeyer, Gerhard Lein, Christel Oldenburg, Sven Tode, Isabella Vértes-Schütter



DATENSCHUTZ