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TOLERANZ

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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen

Die Heranbildung wissenschaftlichen Nachwuchses ist eines der zentralen Mittel zur Sicherung von Qualität und Kontinuität in der Wissenschaft und an den Hochschulen Hamburgs. Seit der Novellierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) am 1. Juli 2014 hat nun eine Reihe von Maßnahmen gegriffen, die darauf abzielten, Missverhältnissen in eben diesem Feld - wie Dauerbefristungen und teilweise prekäre Beschäftigungsverhältnisse - zu begegnen und sie auszuräumen. Parallel wurde zwischen der Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWFG), den Hochschulen, Gewerkschaften und Personalräten in einer "Arbeitsgruppe zu prekärer Beschäftigung", an der die Universität Hamburg (UHH), die Technische Universität Hamburg-Harburg (TUHH), die HafenCity Universität (HCU) (Drs. 20/10837) und zuletzt auch die Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) (Drs. 21/3629) beteiligt waren, ein Code of Conduct (CoC) ausgehandelt, der auf Vereinbarungsbasis die Handlungserfordernisse in den Hochschulen zur positiven Weiterentwicklung der Beschäftigungsverhältnisse im wissenschaftlichen Nachwuchsbereich skizziert und den Hochschulen eigenverantwortlich durchzuführende Aufgaben zuweist. Diese wurden auch in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Hochschulen verankert.
Der CoC stieß bundesweit auf Anerkennung und beinhaltet spürbare Verbesserungen für wissenschaftliche Nachwuchskräfte. Bereits vor einer entsprechenden Anpassung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) Anfang dieses Jahres war etwa vorgesehen, die Befristung von Projektstellen zumindest an die Dauer des entsprechenden Projekts anzupassen. Organisationen wie die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Hochschullehrerverband äußerten sich ausnehmend positiv zu diesen Fortschritten.
Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, die durch den CoC erreichten Fortschritte konsequent weiter zu entwickeln. Damit dies geschehen kann, muss gewährleistet sein, dass die freiwilligen Selbstverpflichtungen der Hochschulen sich stetig im Tagesgeschäft wiederfinden.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
der Bürgerschaft bezüglich des CoC bis zum 31.12.2016 zu berichten:
a. wann und in welcher Art und Weise die Beschäftigten der beteiligten Hochschulen über den Inhalt des CoC informiert wurden und werden,
b. welche Möglichkeiten für die Beschäftigten der beteiligten Hochschulen bestehen, im Falle einer Verletzung des CoC durch die jeweilige Hochschule dessen Erfüllung einzufordern,
c. wie die Ergebnisse der Evaluierung der Entwicklung sachgrundloser Befristungen (Anzahl, Anteil) an den beteiligten Hochschulen lauten,
d. wie viele und welche bisher befristete Stellen an den beteiligten Hochschulen als Daueraufgaben identifiziert und somit im Sinne des CoC entfristet wurden,
e. wie die Ergebnisse der Evaluierung der beteiligten Hochschulen zum Umfang der erteilten Lehraufträge lauten,
f. ob die beteiligten Hochschulen bezüglich des Themenfeldes Personalentwicklung (Berufsorientierung und -perspektiven für den Nachwuchs) die eingeforderten Handlungskonzepte vorgelegt haben und wenn ja, wo diese aufzufinden sind und wie diese kommuniziert werden,
g. inwieweit die in Drs. 21/3629 angekündigte Einbindung des UKE erfolgt ist,
h. welche Fortschritte bei der Verstetigung und Implementation der im CoC getroffenen Vereinbarungen erzielt wurden.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
03.06.2016

Von den Abgeordneten:
Gabi Dobusch, Uwe Giffei, Astrid Hennies, Annkathrin Kammeyer, Gerhard Lein, Christel Oldenburg, Sven Tode, Isabella Vértes-Schütter



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