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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Gremienbesetzungsgesetz - regelmäßige Berichterstattung gewährleisten

Die Teilhabe von Frauen und Männern an Führung und Entscheidung ist in vielen Bereichen von Gesellschaft, Wirtschaft und Staat nicht ausgewogen. Noch immer sind zu wenige Frauen in Führungs- und Entscheidungspositionen. Verfassungsrechtlicher Auftrag ist aber, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern. Ziel muss dementsprechend auch eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an den Entscheidungsprozessen der Gesellschaft sein. Bis zur Hälfte der Macht für Frauen ist aber noch einiges zu tun. Hier gilt es, bestehende gesetzliche Regulierungen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen gut zu beobachten und im Hinblick auf ihre tatsächliche Wirksamkeit zu analysieren.
Im Dezember 2013 ist das Gremienbesetzungsgesetz in Kraft getreten. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, die gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Männern in allen Gremien, für die die FHH Mitglieder benennt, herbeizuführen. Es soll damit der Verpflichtung des Staates gemäß Art. 3 Abs. 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg und Art. 3 Abs.2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Die Stellen der FHH haben demnach bei den von ihr zu benennenden Gremienmitgliedern darauf zu achten, dass eine Geschlechterquote von 40 Prozent sichergestellt ist, d.h., dass der Anteil von Frauen und Männern an den Gremienmitgliedern jeweils nicht unter 40 Prozent liegen darf.
Das Gesetz sieht ebenfalls vor, dass die FHH, sofern sie nicht sämtliche Mitglieder eines Gremiums benennen kann, neben der gleichberechtigten Besetzung der von ihr selbst zu benennenden Gremienmitglieder ebenfalls eine gleichberechtige Gesamtbesetzung des Gremiums anzustreben hat und bei den anderen Benennenden für eine Benennung im Sinne des Gesetzes zu werben hat.
Die Lage vor Inkrafttreten des Gesetzes stellte sich laut Begründung des Gesetzentwurfes folgendermaßen dar:
Bei den Aufsichts- oder Beiräten von stadteigenen oder anteilig im städtischen Besitz befindlichen Unternehmen und Gesellschaften lag der Anteil der Frauen bei 25 Prozent, bei den davon vom Senat zu besetzenden Sitzen bei 31 Prozent. Bei den kollegialen öffentlich-rechtlichen Beschluss- und Beratungsorganen und sonstigen Gremien lag der Anteil der Frauen bei 31 Prozent, bei den davon vom Senat zu besetzenden Sitzen über 40 Prozent. Dies war jedoch nur der Durchschnittswert - in einzelnen Bereichen variierte der Anteil nach Angaben des Senats sehr stark, "so dass das Zwischenziel einer geschlechtergerechten Verteilung der vom Senat zu besetzenden Sitze auch hier noch nicht durchgehend erreicht" wurde (vgl. Drs. 20/8444).
Das Gesetz sieht vor, dass der Senat der Bürgerschaft alle vier Jahre einen Bericht zur Umsetzung des Gesetzes vorlegt. Dieser sollte erstmals zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes fällig sein.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird gebeten,
1. der Bürgerschaft den ersten Bericht zum Gremienbesetzungsgesetz zuzuleiten,
2. ein Konzept für das zukünftige Berichtswesen zur Gremienbesetzung vorzulegen,
3. dabei insbesondere folgende Fragestellungen zu berücksichtigen:
a. inwieweit die Verteilung der Geschlechter bei den von der FHH zu benennenden Gremienmitgliedern seit Inkrafttreten des Gremienbesetzungs-gesetzes Veränderungen aufweist,
b. wie die Verteilung nicht nur im Durchschnitt, sondern auch in den einzelnen Bereichen aussieht,
c. welche Erfahrungen im Bereich des Anstrebens einer gleichberechtigten Gesamt¬besetzung von Gremien, in denen die FHH nicht alle Gremienmitglieder besetzt, inzwischen gemacht wurden,
d. wie sich die Geschlechterquote auf die Gleichstellung von Frauen auswirkt.
4. der Bürgerschaft bis zum 31.10.2016 zu berichten.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
28.04.2016

Von den Abgeordneten:
Gabi Dobusch, Uwe Giffei, Astrid Hennies, Annkathrin Kammeyer, Gerhard Lein, Christel Oldenburg, Sven Tode, Isabella Vértes-Schütter



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